Verkaufs- und Lieferbedingungen
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen (schriftlichen) Zustimmung von uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden für uns auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
Lieferung / Angebot Unser Angebot ist freibleibend. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der am Versandtag gültigen Preisliste. Die von uns genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme per Post oder Bahn ab Lager Lauben auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig und müssen den Bedingungen entsprechend bezahlt werden. Bei Abholung der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Sonderanfertigungen oder bei nicht im Angebot befindlichen Artikeln behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu verlangen. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. An der gelieferten Ware wird bis zu vollständigen Bezahlung das Eigentum nach § 455 BGB vorbehalten. Im Falle der Veräußerung tritt anstelle der Ware der erzielte Erlös.
Rücksendungen Rücksendungen an uns müssen immer frei erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Verauslagte Portokosten bei berechtigten Rücksendungen werden bei der Gutschrifterstellung berücksichtigt.
Beanstandungen Beanstandungen, welche nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Sendung erfolgen, können keine Berücksichtigung finden. Bedingung ist, dass die Ware sich noch in unverändertem Zustand befindet. Wenn Beanstandungen als berechtigt anerkannt werden, behalten wir uns vor, schnellstmöglich Ersatz zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. Ist das nicht in angemessener Zeit möglich, so ist der Käufer zur Rückgabe berechtigt unter Erstattung des Kaufpreises. Jede weitere Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche auf Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Transportkosten, Verzugsstrafen, usw. werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Keine Gewährleistung oder Umtausch von Gebrauchtteilen oder Literatur. Kein Umtausch oder Rücknahme von Sonderanfertigungen oder Sonderbeschaffungen.
Achtung Motorsportteile sind Hochleistungsprodukte und sind nicht immer für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Daher besteht kein Anspruch jeglicher Art von Gewährleistung oder Garantie.
Erfüllungsort Als Erfüllungsort sowohl für Lieferung als auch Bezahlung gilt 87493 Lauben. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, Kempten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
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